Wird Schnee von der Lust zur Last, müssen die „First Responder“ des DRK ran.
In Hessen müssen Einsatzstellen binnen zehn Minuten ab Alarmierung erreicht und erste Maßnahmen eingeleitet sein. Das ist im Hilfeleistungsgesetz geregelt und gilt nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für den Rettungsdienst.
Gerade im ländlichen Bereich ist das bei widrigen Verkehrsverhältnissen, etwa heftigem Schneefall, bisweilen aber schwierig, wie es sich gerade am letzten Wochenende im Usinger Land gezeigt hat.
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