Dieses Aus- und Fortbiludngsprogramm richtet sich an Helferinnen & Helfer des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle, die für Küche und Verpflegung (Verpflegungseinsätzen, Blutspende, jegliche Essensausgabe etc.), bei Zeltlagern und Freizeiten verantwortlich sind, an dieser Belehrung teilzunehmen.
ÜG Allgemein
Mi. 20.08.2025 19:00 - 20:30 Uhr
Erst- & Folgebelehrung IfSG §43 anmelden
61352 Bad Homburg, Justus-von-Liebig-Straße 3a
0,00 €
,
Plätze vorhanden
Do. 20.11.2025 19:00 - 20:30 Uhr
Erst- & Folgebelehrung IfSG §43 anmelden
61352 Bad Homburg, Justus-von-Liebig-Straße 3a
0,00 €
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Plätze vorhanden